Sachverstädiger Gutachter
Ein Sachverständiger und seine Einsatzgebiete
Immer wieder kann es in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu
Problemen kommen, die es erfordern, dass ein Sachverständiger
hinzugezogen wird. Ein Sachverständiger ist eine Person, die
auf dem geforderten Gebiet besondere Fachkenntnisse besitzt, neutral und
unabhängig begutachtet und auch eine schriftliche Zusammenfassung der
Feststellungen anfertigen kann. Sachverständige arbeiten für Banken,
Versicherungen, Wirtschaftsunternehmen, im medizinischen und sozialen Bereich,
in der Kfz-Branche, usw. Die Auflistung ist praktisch unerschöpflich,
denn überall, wo ein neutrales Gutachten zur Entscheidungsfindung benötigt
wird, kommen Sachverständige oder Gutachter zum Einsatz.
Bekannte Beispiele, in denen ein Sachverständiger zu Rate gezogen
wird, sind Immobilien oder Kfz. Wenn es darum geht, den Wert eines Hauses,
frei von persönlichen Einflüssen zu bestimmen, Baumängel
festzustellen oder aber eine fundierte Abnahme vorzunehmen, wird ein Sachverständiger
hinzugezogen. Die Versteigerung von Immobilien ist oft ein Anlass, zu dem
Banken oder aber die Eigentümer einen Sachverständigen mit der
Begutachtung beauftragen. Gerade dann, wenn die Parteien unterschiedliche
Wertauffassungen haben. Zur Schadensfeststellung bei Fahrzeugen ist ein
Sachverständiger für Versicherungsunternehmen oft im Einsatz.
Er soll begutachten, ob die schriftlich aufgeführten Schäden auch
tatsächlich mit dem realen Schaden übereinstimmen. Ein Sachverständiger
kann, aufgrund seiner Kenntnisse, auch feststellen, ob Schäden genannt
sind, die schon vor dem Unfall vorhanden waren.
Ein Sachverständiger arbeitet entweder haupt- oder nebenberuflich,
im Angestelltenverhältnis oder als freier Sachverständiger.
Eine einheitliche Berufsausbildung oder das Berufsbild „Sachverständiger“
gibt es nicht. In den meisten Fällen wird jedoch ein Hochschulstudium
auf dem Wissensgebiet benötigt, bei handwerklichen Berufen ist eine
Meisterprüfung oft Voraussetzung. Durch ständige Weiterbildung
und den Erwerb von Zusatzkenntnissen kann so z.B. ein Kfz-Meister zu einem
Sachverständigen für die Beurteilung von Kfz-Schäden werden.
Der Begriff Sachverständiger ist nicht geschützt, jeder
kann sich so nennen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen Voraussetzungen
zu erfüllen sind, wie z.B. öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige, gerichtlich ernannte Sachverständige, amtlich
anerkannte Sachverständige. Gutachter und Sachverständiger
unterscheiden sich in ihren Tätigkeiten nicht. Beide Begriffe sind
gleichgesetzt. Jede Privatperson oder Unternehmung kann einen Sachverständigen
in problematischen Angelegenheiten zu Rate ziehen. Die Industrie- und Handelskammern
verfügen über ein Sachverständigen Verzeichnis, das online
abzurufen ist, auch der Bundesverband freier Sachverständiger
e.V. ist eine Anlaufstelle, um einen geeigneten Sachverständigen zu
finden. In vielen Fällen werden zur Bestimmung der Rechtslage Sachverständige
von Gerichten und anderen Einrichtungen angefordert.
Weitere Infos zum Baumaschinen-Sachverstädigen z.B. hier auf www.bagger.com/artikel/sachverstaendiger-fuer-baumaschinen-bagger-maschinen-und-bau.html